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BVerwG, 08.09.1970 - VI B 59.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anspruch auf Ausstellung eines Unterbringungsscheines
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 06.04.1967 - I 968/66
- VGH Hessen, 02.09.1969 - I OE 49/67
- BVerwG, 08.09.1970 - VI B 59.69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1970 - VI B 59.69
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn die Revisionsentscheidung dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).